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(vokus. volkskundlich-kulturwissenschaftliche schriften. heft 1, 1/2002. herausgeber: hamburger gesellschaft für volkskunde c/o institut für volkskunde)
Rassenhygiene in der Weimarer Zeit. Das Beispiel der »Zeitschrift für Volksaufartung«(1926-1933)
Petra Jaekel
Rassenhygiene als Thema einer Broschüre des gesundheitsaufklärerisch tätigen Hygiene-Museums in Dresden, Erscheinungsjahr Mitte der 1920er Jahre: ich war irritiert. Rassenhygiene assoziierte ich mit Nationalsozialismus, Zwangssterilisationen und vor allem Tötung behinderter Menschen. Von einer Propagierung der Rassenhygiene durch den Weimarer Staat hatte ich nichts gewußt.
Mein Interesse an einem Thema war geweckt, das sich schließlich zu meiner Magisterarbeit ausweitete. Die Basis meiner Arbeit bildeten die acht, in den Jahren 1926-1933 erschienenen Bände der Zeitschrift für Volksaufartung1, die der Deutsche Bund für Volksaufartung herausgab. Dieser hatte sich zum Ziel gesetzt, den Gedanken der Rassenhygiene in der Bevölkerung zu verbreiten. Die Zeitschrift wandte sich an Multiplikatoren wie Ärzte, Lehrer, und Pfarrer. Es waren angesehe Staatsbeamte (v.a. Standesbeamte und leitende Beamte des Wohlfahrtsministeriums) und international anerkannte Wissenschaftler, die sich 1925 - zur Hochzeit der Rassenhygiene-Bewegung - zum Bund für Volksaufartung zusammenschlossen und in dessen Zeitschrift Artikel veröffentlichten. Neben führenden Rassenhygienikern schrieben Biologen, Zoologen, Mediziner und Anthropologen für die Zeitschrift. Es wurden Themen behandelt wie die Bevölkerungsentwicklung und die Möglichkeiten der Einflußnahme auf die Bevölkerungszusammensetzung, die »Degeneration« und ihre Eindämmung, zudem Informationen über Vererbungsvorgänge und Erbkrankheiten, sowie weiterhin Themen wie Alkoholkonsum, Geschlechtskrankheiten, Ehe und Kinderreichtum.
Die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse der Vererbungslehre sollten durch Anweisungen zu rassenhygienisch sinnvollem Handeln in und durch die Bevölkerung umgesetzt werden. Diese Handlungsanweisungen transportierten Werte wie z.B. Kinderreichtum, Ehe und die Idealisierung der Mutterrolle als wahre Bestimmung der Frau. Dabei appellierten die Rassenhygieniker an das Verantwortungsbewußtsein des Individuums seinem eigenen Volk gegenüber. Weiterhin zeigen die Artikel, wie sich das wirtschaftliche Klima im Verein mit neuen wissenschaftlichen Kenntnissen in der Vererbungslehre im gesellschaftlichen Klima niederschlug. Zudem ließ sich aus den Zeitschriftenartikeln einiges zum Selbstverständnis von Medizinern und Wissenschaftlern lesen, sowie zum Stimmungsbild im Bildungsbürgerum der damaligen Zeit.
Welche Denkweisen und Handlungsaufforderungen mittels der Zeitschrift propagiert wurden, untersuchte ich mit der Methode der qualitativen Inhaltsanalyse2. Die Zeitschriftenanalyse als eine Sekundäranalyse kann nicht darüber Auskunft geben, inwieweit das rassenhygienische Gedankengut tatsächlich in der Bevölkerung aufgenommen und umgesetzt wurde. Die Übernahme von rassenhygienischen Kriterien in der Volksfürsorge gegen Ende der Weimarer Republik, als der Staat die umfangreichen Fürsorgeleistungen nicht mehr aufbringen konnte (zeitgenössisch als »differenzierte Fürsorge« bezeichnet), läßt auf eine Verbreitung und Akzeptanz, zumindest in den höheren Bevölkerungsschichten bzw. Verwaltungskreisen, schließen. Auch die Verabschiedung eines Entwurfs zu einem Sterilisierungsgesetz auf Basis der eugenischen Indikation kurz vor Ende der Weimarer Republik zeigte den Einfluß, den die Rassenhygiene bis dahin erreicht hatte.
1933 wurde mit der Machtübernahme Hitlers die Zeitschrift eingestellt. Sie war nicht rassistisch und sprach sich explizit gegen Euthanasie aus. Termini wie Rasse, Minderwertige, Asoziale gehörten jedoch zu ihrem Repertoire. Der Gebrauch solcher Termini war in allen Kreisen und politischen Lagern üblich. Doch aus heutiger Sicht lesen sich Passagen wie: »Es ist nicht zu leugnen, daß solche (antisozialen) Individuen sich kaninchenhaft vermehren und meist eine Nachkommenschaft erzeugen, für die es in ihrem eignen Interesse und noch mehr in dem der Allgemeinheit besser wäre, nicht geboren worden zu sein«3 - als stammten sie aus einem Hetzblatt der Rechtsradikalen. Der Artikel erschien jedoch in einer Zeitschrift, die dem rechten Flügel der Rassenhygieniker als zu »wertfrei« galt4. Gerade dieser Aspekt macht die Lektüre der Zeitschrift so interessant, da sie die Möglichkeit bietet, einen Einblick in die Weltsicht der gebildeten Schichten der Zwanziger Jahre zu erhalten.
Die Rassenhygiene - ihre Geschichte in Deutschland
1859 publizierte Charles Darwin (1809-1882) sein Werk »Über die Entstehung der Arten durch natürliche Zuchtwahl oder die Erhaltung der Arten der begünstigten Rassen im Kampfe ums Dasein«. Mit der von ihm entworfenen Evolutionstheorie, die die Höherentwicklung der Lebewesen durch Mutation und Selektion erklärte, revolutionierte Darwin die biologischen Wissenschaften. Seine Evolutionstheorie wurde auf den Menschen übertragen und in dem Sinne umgedeutet, daß nur derjenige in der Gesellschaft überleben würde, der am tüchtigsten sei. Es entstand die verkürzte Formel des Sozialdarwinismus: Die sozial Schwachen sind auch zugleich die biologisch Untauglichen5.
Einer der ersten, der die darwinsche Evolutionstheorie auf die historische Entwicklung des Menschengeschlechts und auf die gesellschaftlichen Verhältnisse übertrug, war der Zoologe Ernst Haeckel (1834-1919). Seine These lautete, daß die Zivilisation mit ihren medizinischen und hygienischen Errungenschaften eine Gefahr für die Menschheit sei, da sie den natürlichen Ausleseprozeß außer Kraft setze und somit den Trägern von Erbkrankheiten (d.h. den »Entarteten«, den »Untauglichen«) die Möglichkeit gegeben würde, sich immer weiter zu vermehren und so das Volk zu »durchseuchen«. Als Begründer der deutschen Rassenhygiene gelten die beiden Mediziner Wilhelm Schallmeyer (1857-1919) und Alfred Ploetz (1860-1940)6. Das Ziel der Rassenhygieniker der Weimarer Republik - die Rassenhygiene oder Eugenik war zu dieser Zeit schon eine international anerkannt Wissenschaft , die u.a. in vielen europäischen Ländern, in Kanada, USA und der Sowjetunion betrieben wurde - war es, diesen »Niedergang des Volkes« zu verhindern. Sie waren überzeugt, mit Hilfe der Erkenntnisse der Vererbungslehre die deutsche Bevölkerung retten zu können. Mit ihrem Sendungsbewußtsein wandten sie sich an Staat und Bevölkerung, um sie von ihren Ideen zu überzeugen und die Menschen dazu zu bringen, Ehepartnerwahl nach den Gesichtspunkten der Eugenik zu betreiben. Gesundheitsaufklärerische Vorhaben lagen in den Zwanziger Jahren im Trend: Ausstellungen, Vorträge, Volkshochschulkurse, Radiosendungen, Kinofilme etc. befaßten sich mit gesundheitlichen Themen7.
Ab Mitte der Zwanziger Jahre erlangte die Rassenhygiene in Deutschland eine wachsende Popularität. Die Eugenik in der Weimarer Zeit war geprägt von der bürgerlich-gemäßigten Variante der Rassenhygiene mit guten Verbindungen zur Zentrumspartei. Sie zeichnete sich weder durch einen ausgeprägten Rassismus oder Demokratiefeindlichkeit aus, wenn auch Teile der »rassenhygienischen Bewegung« diesen Vorstellungen anhingen. Sie hatten aber wenig Gewicht. Gerade diese gemäßigte Sichtweise machte es möglich, daß die Eugenik in Regierungskreisen an Einfluß gewinnen konnte und schließlich sogar in das Fürsorgesystem des Weimarer Staates als »differenzierte Fürsorge« Einzug hielt.
Als erste eugenische Maßnahme, die vom Staat unterstützt wurde, wurden ab 1926 Eheberatungsstellen eingerichtet, die die »Ehekandidaten« nach eugenischen Gesichtspunkten beraten sollten. Auch der Bund für Volksaufartung erhielt die finanzielle und ideelle Unterstützung des Staates. Mit dem Anwachsen der wirtschaftlichen und politischen Probleme zum Ausgang der Zwanziger Jahre, wurden die stark ausgebauten Fürsorgeleistungen des Staates in Frage gestellt, die enorme Zunahme der Arbeitslosen schaffte ein Klima für rigorose, schnelle Lösungen. Der Verteilungskampf um die Fürsorgeleistungen hatte begonnen.
In diesem Klima wurde das Thema Sterilisation in der Zeitschrift zum Ende der Zwanziger Jahre verstärkt aufgegriffen. »Ausmerze« der »Ballastexistenzen« hieß die vorgeschlagene Lösung, d.h. Asylierung und Sterilisation geistig und körperlich Behinderter, wozu auch »Asoziale« gerechnet wurden.
Die Nationalsozialisten konnten aufgrund dessen später auf bereits in der Weimarer Zeit von Rassenhygienikern gesammeltes Datenmaterial (Karteien in Eheberatungsstellen, Erhebungen in Schulen etc.) für ihre Erfassung und Verfolgung »Entarteter« zurückgreifen. Auch die Thematik Sterilisation aus eugenischer Indikation war schon bekannt. Die zwangsweise Sterilisation, wie sie die Nationalsozialisten einführten, lehnten die meisten Rassenhygieniker jedoch ab.
Die Rassenhygiene - Inhalte und Tendenzen
Die Rassenhygieniker befaßten sich mit der Bevölkerung eines Landes. Sie gingen davon aus, daß die Bevölkerungen »moderner Kulturländer« stark mit krankhaften Erbanlagen »durchsetzt« seien8. Entartung wurde dabei definiert als das »Auftreten vererbbarer körperlicher und seelischer Eigenschaften, welche die Erreichung der allgemeinen Lebensziele erschweren oder unmöglich machen und meistens das Lebensgefühl der Entarteten herabdrücken«9. Diese »Entartung« konnte sich in den verschiedensten Krankheitsformen äußern: »[A]ngeborener intellektueller Schwachsinn, die Geisteskrankheiten aus innerer Verursachung, viele Formen der Epilepsie, das bunte Heer der psychopathischen Veranlagungen und Minderwertigkeiten, die sexuelle Triebabweichung, die Angst- und Zwangs-neurosen«10.
Grundlage der Rassenhygiene war die Vererbungslehre, die im Verlauf des Erscheinens der Zeitschrift wissenschaftliche Fortschritte machte. Mit der Wiederentdeckung der Mendelschen Gesetze um 1900 verfügten die Vererbungswissenschaftler bereits über konkrete Erkenntnisse der Vererbungsvorgänge. Daß die Chromosomen die Träger der Erbmasse sind, war schon im ersten Erscheinungsjahr der Zeitschrift bekannt, die Lokalisation einzelner Chromosomen auf deren Genen konnte bereits in den USA im Tierversuch (Drosophila mellangogasta) festgestellt werden. Doch die Basis der menschlichen Erbforschung blieb die Ahnen- und Familienforschung, um Gesetzmäßigkeiten im Ablauf von menschlichen Vererbungsvorgängen zu erkennen.
Die deutsche Rassenhygiene thematisierte den drohenden Untergang der Deutschen durch die Entartung, die sich immer weiter in der Bevölkerung verbreiten würde, wenn man nicht einschreite. Statistiken, die in der Zeitschrift veröffentlich wurden, sollten diesen Sachverhalt untermauern. Die Entartung wurde dabei nicht lediglich als das Problem des einzelnen Kranken gesehen, sondern als eines, das die ganze Bevölkerung betraf. So heißt es in einem Artikel: »Die Qualität der Menschen entscheidet den Wettkampf der Nationen«11. Den kulturpessimistischen Untergangsszenarien, die die Rassenhygieniker entwarfen und die in dem Topos »Völkerselbstmord durch negative Auslese« kulminierten, setzten sie eine zu Optimismus Anlaß gebende Handlungsstrategie entgegen. Eindringlich wurden die Leser dazu aufgefordert, diese Handlungsanweisungen zu akzeptieren und ihnen zu folgen: »Die Erkenntnis, daß die sogenannten zivilisierten Staaten mit der Erhaltung und Förderung Minderwertiger auf Kosten der biologischen Aufartung eine verkehrte Politik treiben, die in absehbarer Zeit Selbstmord bedeutet, daß wir unsere Vernunft und Organisationskunst auf eine negative Auslese verwenden, während anderwärts die Natur für eine positive sorgt - diese Erkenntnis drängt sich jedem auf, der einen Blick in die Statistik und in die erbbiologische Literatur wirft«12.
Ein Indiz für diese Gefahr war die »differenzierte Geburtenrate«. Dieser Begriff sollte darlegen, daß nicht nur in Folge des Ersten Weltkrieges die Geburtenziffern sanken und damit die Bevölkerung nicht in dem Maße wuchs wie die anderer Staaten. Es schränkten zudem gerade diejenigen Bevölkerungsschichten, die laut den Rassenhygienikern das beste Erbmaterial besaßen - die Ober- und vor allem die Mittelschicht - ihre Kinderzahl ein, während diejenigen, die am ungeeignetsten für die Qualitätssicherung der Bevölkerung schienen, nämlich die Unterschichten, weiterhin viele Kinder aufzogen. Deutlich wird bei dieser Sicht, daß als »Entartete« bzw. »Minderwertige« nicht nur geistig oder körperlich Behinderte galten, sondern auch diejenigen Gesellschaftsmitglieder, die sich nicht konform verhielten. Sie galten als »moralisch entartet«. Überhaupt nimmt die körperliche Behinderung in den Zeitschriftenartikeln wenig Raum ein.
Das Hauptproblem für die Rassenhygieniker scheinen die als gesellschaftliche Außenseiter geltenden Bevölkerungsanteile gewesen zu sein. Im Sprachduktus der Rassenhygieniker - waren das neben den Geistesschwachen, »Idioten« und Schwachsinnigen: Antisoziale, Gesellschaftsfeinde, die sich insbesondere durch Kriminalität, Triebhaftigkeit und »Unverbesserlichkeit« auszeichneten.
»Die dysgenische Bedeutung der körperlichen Erbübel ist übrigens - das darf nie aus dem Auge verloren werden - ungleich geringer als die der psychischen. Greifen doch die seelischen Erbleiden in ganz anderem Ausmaß störend in das Leben der Gemeinschaft, des Staates, der Nation, der Kultur ein. Sie müssen daher in aller erster Linie von den eugenischen Maßnahmen betroffen werden. «13
In den Artikeln, die sich mit den »Entarteten« befassen, fällt ganz besonders die Abscheu auf, mit der auf diese Menschen herabgesehen wird. Ohne Empathie werden sie in ihrer ausweglos erscheinenden Lage dargestellt. Getreu der Tradition des Sozialdarwinismus werden sie für ihre soziale Lage selbst verantwortlich gemacht. Im Umkehrschluß bedeutet dies wiederum: gehört jemand zu den Ärmsten, muß das an einer bei ihm vorliegenden Entartung liegen.
Das Sendungsbewußtsein der Eugeniker, ihr Selbstbild als »Hüter der Volksgesundheit«, lag mitbegründet in dem hohen Ansehen, das Wissenschaft und Medizin in der Weimarer Republik genossen. In sie wurden große Hoffnungen zur Lösung sozialer Probleme gesetzt. Der Ausbau von Gesundheits- und Sexualberatungsstellen wurde vom Weimarer Staat als avantgardistisches Vorhaben betrieben. Rassenhygieniker glaubten sich im Besitz von Erkenntnissen, die fundamental für die deutsche Bevölkerung seien. Sie wollten einerseits den Staat veranlassen, im Sinne der Rassenhygiene Gesetze zu erlassen, zum anderen richteten sie sich an den einzelnen Bürger, der sein Verhalten nach rassenhygienischen Gesichtspunkten ausrichten sollte.
Das bedeutete, daß Rassenhygieniker sich zu Themen der Gattenwahl, Sexualität, Kinderreichtum etc. äußerten, also zu höchst privaten Bereichen, verbunden mit der Aufforderung, die eigenen Interessen im Sinne eines höheren Ziels - der Rettung des eigenen Volkes vor Entartung - zurückzustellen. Damit ging einher, daß Werte wie Familie, Kinder, Mutterschaft massiv propagiert wurden, die Berufstätigkeit der Frau als selbstsüchtig und unnatürlich diffamiert wurde.
Die Lösungsansätze der Eugeniker hatten zwei Aspekte: die Förderung der Fortpflanzung der »wertvolleren« Gesellschaftsmitglieder (positive Eugenik) und die Beschränkung bzw. Verhinderung der Fortpflanzung der »Minderwertigen« (negative Eugenik).
Zur positiven Eugenik sind Forderungen nach der Erhöhung der Beamtenbesoldung, eines Familienlastenausgleichs, Förderung des Wohnungsbaus etc. zu rechnen. Zur Ausführung dieser Maßnahmen bedurfte es des Staates. Die immer schlechter werdende Wirtschaftslage ab 1928 stand dem aber im Wege. Zahlreiche Artikel kritisieren diesen Umstand heftig.
Zur negativen Eugenik gehörten die Eheberatungsstellen, die die »Ehetauglichkeit« im rassenhygienischen Sinne überprüfen sollten. Merkblätter, die auf den Standesämtern verteilt wurden, wiesen auf die Wichtigkeit einer »eugenischen« Partnerwahl hin. Beide Maßnahmen wurden zum Bedauern der Eugeniker wenig angenommen.
Problematisch erschien ihnen weiterhin, daß gerade diejenigen, die von der Fortpflanzung »ausgeschlossen« werden sollten, für die Argumente der Eugeniker nicht erreichbar waren. Diskutiert wurde deswegen - besonders als das wirtschaftliche Klima immer rauher wurde - die Asylierung (zumindest während der Periode der Zeugungsfähigkeit) und die (freiwillige) Sterilisation. Sie galt den Rassenhygienikern aus Kostenersparnisgründen als das Mittel der Wahl, war aber rechtlich nicht abgesichert, denn sie galt strafrechtlich als Körperverletzung. Sie wurde dessen ungeachtet trotzdem bereits durchgeführt, z.T. sogar von staatlichen Stellen finanziert. Die Rassenhygieniker forderten, der Staat solle eine freiwillige Sterilisation aus eugenischer Indikation ausdrücklich genehmigen. Untermauert wurde diese Forderung mit Verweisen auf bereits in anderen Ländern bestehende Sterilisationsgesetze (z.B. in einigen Staaten der USA, Dänemark, Schweiz). 1932 fanden die Forderungen zur Legalisierung staatlicherseits Gehör: Es kam zur Vorlage eines Gesetzentwurfes zur freiwilligen Sterilisation. Verabschiedet wurde das Gesetz nicht mehr. Der nationalsozialistische Staat benutzte den Entwurf jedoch als Vorlage für sein »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses«.
Rassenhygiene versprach die sozialen Mißstände zu beseitigen, die sozialen Spannungen, Polarisierungen und Verunsicherungen, die durch die Umwälzungen der Industrialisierung mit ihren Veränderungen der Werte verursacht wurden, indem sie die Gruppe der Gesellschaftsaußenseiter zu reduzieren suchte. Für den Staat bot die Eugenik damit den Vorteil, nicht mit entsprechenden wirtschaftlichen Maßnahmen in Handel und Industrie eingreifen zu müssen, um soziale Mißstände zu bekämpfen. Statt dessen wurde die individuelle Ebene berührt: die Familie und die Sexualität.
Wissenschaftliche Erkenntnisse wurden dabei mit gesellschaftlichen Normen verschränkt. Stigmatisierung der Außenseiter, Überhöhung der Familie und Mutterrolle, Großstadtkritik mit der Verklärung des Landes und des Bauernstandes wurden zusammen mit den Erkenntnissen der Vererbungslehre transportiert. In Kombination mit der Weltwirtschaftskrise, deren Auswirkungen auch Deutschland stark erfaßten, wuchsen die Radikalität der Forderungen und die Bereitschaft zu ihrer Umsetzung. Moralischen Bedenken begegneten die Rassenhygieniker mit dem Verweis auf ihre strenge Wissenschaftlichkeit, die ihnen als die beste Kontrolle für verantwortungsvolles Handeln galt. Daß ihre »sich zwingend ergebenden Schlüsse«, die sie aus den Erkenntnissen der erst etwa ein Vierteljahrhundert alten Vererbungslehre zogen, geprägt waren von ihrer eigenen Mentalität als Mediziner und Mitglieder der akademischen Schicht, realisierten sie nicht.
Die von den Rassenhygienikern geforderten Eingriffe in die Persönlichkeit des einzelnen wurden immer weitreichender. Mitte der Zwanziger Jahre handelte es sich lediglich um das Angebot, sich in Eheberatungsstellen informieren zu lassen. Zum Ende der Weimarer Republik wurde die umfassende Registrierung, Kontrolle und Sterilisation der geistig Erbkranken gefordert. Diese Sichtweisen und Haltungen der Eugeniker, kombiniert mit ihrem Appell an den Einzelnen, seine Interessen zugunsten der Allgemeinheit zurückzustellen, entsprachen - wenn auch nicht in der Radikalität, so doch dem Inhalt nach - den propagierten Werten der Nationalsozialisten. Selbst mit der begonnenen Erfassung der »Minderwertigen« hatten die Eugeniker eine unfreiwillige Vorarbeit für die Zwangssterilisation und Ermordung von Behinderten geleistet. Die Weimarer Eugeniker trugen somit dazu bei, den Boden für die menschenverachtende Rassenpolitik der Nationalsozialisten zu bereiten. Einen generell zwangsläufigen Weg von der Rassenhygiene zu Euthanasie und Verfolgung Behinderter gibt es nicht. Dies zeigen andere Länder wie z.B. England, Frankreich, Schweden und die Sowjetunion.
Ausblick
Anfang der Zwanziger Jahre hatte das Thema Euthanasie schon einmal große Beachtung gefunden. Karl Binding und Alfred Hoche veröffentlichten 1920 ihr vielbeachtetes Werk »Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens«. Ewald Meltzer, der Leiter einer Behindertenanstalt in Sachsen, warf 1925 bereits ein, daß das Nachlassen des Interesses am Thema Euthanasie nicht an der grundsätzlichen Ablehnung dieses Themas durch Ärzte und juristische Sachverständige liege. Sobald sich ein materieller Notstand wieder ergeben würde, würde auch dieses Thema erneut die Gemüter beschäftigen14. Aus heutiger Sicht wissen wir, wie recht er damit hatte.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Rassenhygiene unter der Bezeichnung Humangenetik in Anlehnung an die Weimarer Eugenik fortgeführt. Und im Zuge der Genomanalyse und immer neuer Erkenntnisse bei der Entschlüsselung des Erbmaterials weitet sich die Zahl derjenigen aus, die genetische Anlagen zur Krankheit haben und somit die Klientel der Humangenetiker ständig vergrößern. Problematische Themen, die nach wie vor nicht an Bedeutung verloren haben, sind meines Erachtens das Arzt-Patienten-Verhältnis mit seinem immer größer werdenden Wissensgefälle, die Ablehnung von Leid, Krankheit, Behinderung und Tod. Zudem zeigt das Beispiel Rassenhygiene in der Weimarer Republik einmal mehr, daß die vermeintlich »neutrale« Naturwissenschaft nicht wertfrei existieren kann. Denn den Inhalt der Werte, die mit wissenschaftlichen Erkenntnissen verknüpft werden, bestimmen diejenigen, die in der betreffenden Gesellschaft Einfluß haben.
1 Die Zeitschrift erschien von 1926-1927 als Zeitschrift für Volksaufartung und Erbkunde (Bd. 1+2), von 1928-Sept. 1930 als Zeitschrift für Volksaufartung, Erbkunde und Eheberatung (Bde. 3-5) und vom Okt. 1930 bis Juni 1933 als Eugenik, Erblehre und Erbpflege. 2
Mayring, Philipp: Qualitative Inhaltsanalyse. In: Flick, Uwe u.a. (Hrsg.): Handbuch Qualitative Sozialforschung. Grundlagen, Konzepte, Methoden, Anwendungen, München 1991, S. 209-213. 3
Berichte (Ostermann), in: Zeitschrift für Volksaufartung und Erbkunde 1/1926, H.6 , S.78. 4
Die » Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene « , in der seit 1910 die Rassenhygieniker organisiert waren, spaltete sich grob gesagt in zwei Flügel: den liberalen (und weitaus einflußreichsten) Berliner Flügel und den rechten Münchner Flügel. 5
Weingart, Peter, Koll, Jürgen, Bayertz, Kurt: Rasse, Blut und Gene. Frankfurt a.M. 1988, S.117ff. 6
Bekannt wurde Wilhelm Schallmeyer mit seinem Werk » Vererbung und Auslese im Lebenslauf der Völker « (Jena 1903) und Alfred Ploetz mit » Die Tüchtigkeit unserer Rasse und der Schutz der Schwachen « (Berlin 1895). 7
Weindling, Paul: Health, Race and German Politics between National Unification and Nazism. 1870-1945. New York 1989, S.409. 8
Z.B. Lundborg, H.: Die drohende Entartung gewisser Kulturvölker. In: Zeitschrift für Volksaufartung und Erbkunde 1/1926, H. 1, S.4. 9
Über Probleme der Entartung. In: Zeitschrift für Volksaufartung, Erbkunde und Eheberatung 3/1928, H.2, S.37. 11
Max Fischer: Ärztliche Prophylaxe, Eugenik und Unterbrechung der Schwangerschaft. In: Eugenik 2/1932, H.8, S.178. 12
A. Ostermann: Die Eugenik im Dienste der Volkswohlfahrt.In: Eugenik 2/1932, H.11/12, S.247. 13
Hans Luxenburger: Zur Frage der Zwangssterilisierung, unter Berücksichtigung der psychiatrisch-eugenischen Indikation. In: Eugenik 3/1933, H.4, S.78. Siehe dazu auch die Artikel »Rundschau«, »Asoziale Persönlichkeiten«, in: Eugenik 1/1931, H.9, S.211f. 14 Ewald Meltzer: Das Problem der Abkürzung »lebensunwerten« Lebens. Halle a.S. 1925, S.V.
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