![[Hilfe]](../../../../../Bilder/hilfe.gif)

Meine Dissertation analysiert das Kirchspiel Suderburg in der zentralen Lüneburger Heide im Zeitalter des entstehenden frühmodernen Staates. Die sieben Dörfern des Untersuchungsgebietes wurden ausgewählt, weil sie ein Kirchspiel, also die kleinste kirchliche Verwaltungseinheit, und den Kern einer Vogtei, des untersten weltlichen Verwaltungsbezirkes, bildeten.
Es war mein Ziel, einen möglichst umfassenden Einblick in die ländliche Gesellschaft der frühen Neuzeit zu gewinnen. So wurden nicht nur die Groß- und Kleinbauern, sondern mit den nichtbäuerlichen Unterschichten, den Pastoren, Küstern und Lehrern sowie den Vögten und Untervögten als den vor Ort ansässigen Beamten alle Bevölkerungsgruppen auf dem Lande untersucht. An einem konkreten Beispiel analysierte ich den Wandel in Gesellschaft und Wirtschaft sowie im kirchlichen und administrativen Bereich von mittelalterlichen Verhältnissen zur Moderne des 19. Jahrhunderts.
In der Endphase der traditionellen, grundherrschaftlich gebundenen Agrarverfassung lebten direkt oder indirekt fast alle dauerhaft im Kirchspiel ansässigen Menschen von Ackerbau und Viehzucht. Die landwirtschaftliche Produktion war in Bauernhöfen organisiert, welche im Gesellschaftsaufbau der Lüneburger Heide eine zentrale Rolle spielten. Die Bedeutung der Höfe und ihre Jahrhunderte überdauernde Stabilität ergab sich aus dem gemeinsamen Interesse der bäuerlichen Familien, der Grundherren und des frühmodernen Staates an ihrem unbeeinträchtigten Bestand. Die Agrarverfassung und vor allem das Meierrecht schützten die Betriebe, welche nur geschlossen vererbt und deren Landflächen nicht verkauft werden durften. Die grundherrlichen Rechte waren beschränkt, und die Abgaben wurden spätestens im 17. Jahrhundert fixiert.
Für die soziale Plazierung in der ländlichen Gesellschaft war der Zugang zu Grund und Boden durch Erbe oder die davon stark beeinflußten Heiratschancen von entscheidender Bedeutung. Die Gesellschaft des Kirchspiels Suderburg in der frühen Neuzeit läßt sich aufgrund des Landbesitzes in drei verschiedene Schichten einteilen, wenn man einmal die Honoratioren außer acht läßt.
Die großbäuerlichen Familien besaßen ausreichend Land, um sich ausschließlich vom Ackerbau zu ernähren. Die Kleinbauern verfügten zwar noch über Grund und Boden, doch mußte ein Teil des Familieneinkommens durch Handwerke, landwirtschaftliche Arbeiten auf anderen Höfen usw. bestritten werden. Die große Bedeutung des Handwerks neben der Landwirtschaft führte in dieser Schicht zu einer anderen Sozialisierung als bei den Großbauern, da z.B. die Söhne ihre Lehrjahre teilweise in Städten absolvierten. Die männlichen Angehörigen kleinbäuerlicher Familien hatten damit mehr Möglichkeiten, mit Menschen und Ideen außerhalb des Kirchspiels in Kontakt zu kommen als Großbauernsöhne. Ein Hinweis auf eine besondere kleinbäuerliche Mentalität ist der relativ hohe Alphabetisierungsstand im Vergleich zu den anderen Bevölkerungsgruppen.
Die heterogen nichtbäuerlichen Unterschichten schließlich als dritte Gruppe verfügten über keinen Landbesitz. Zu ihnen zählten Häuslinge, Tagelöhner, Hirten, Imker, Knechte und Mägde, Soldaten sowie (teilweise vagierende) Arme. Im Unterschied zu den bäuerlichen Schichten zeichneten sich diese Bevölkerungsgruppen generell durch eine höhere Mobilität aus, weil ihnen neben einer festem Lebensgrundlage häufig ein Lebensmittelpunkt fehlte. Sie mußten den Unterhalt durch ihrer Hände Arbeit verdienen und waren in großem Maße von ihren Dienstherren abhängig. Diese Abhängigkeit war unterschiedlich ausgeprägt, läßt sich doch zumindest für die Schäfer und Imker am Anfang des 19. Jahrhunderts eine gewisse Selbständigkeit nachweisen, auch wenn sie bei Bauern angestellt waren. Die Überlebensstrategien der nichtbäuerlichen Gruppen waren vielfältig, es gab eine besondere »Ökonomie der Armen« und anderer Unterschichten, die auf der eigenen Arbeitsfähigkeit und sozialem Kapital beruhte.
Die soziale und wirtschaftliche Tragfähigkeit des Kirchspiels bestimmte die Zahl der Einwohner. Um 1600 lebten ca. 500 Menschen im Kirchspiel, von denen etwa 90 % Bauern mit ihren Familien waren, während die Landlosen nur etwa 10 % der Bevölkerung ausmachten. Die Suderburger Bevölkerung wurde während des Dreißigjährigen Krieges schwer in Mitleidenschaft gezogen, wobei besonders die Pest von 1626 bis 1628 die Einwohnerschaft dezimierte. Die Auswirkungen des Krieges verhinderten einen Ausgleich der schweren Menschenverluste durch die Epidemie, wie dies vor dem Krieg nach Seuchenzügen in kurzer Zeit geschehen war. Nach dem Ende des Krieges erholte sich die Wirtschaft langsam, und ein starkes Bevölkerungswachstum setzte in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts ein. Die entstandenen Lükken wurden innerhalb weniger Jahrzehnte geschlossen, ohne daß damit der Anstieg der Bevölkerung endete.
![[Karte]](../Bilder/karte.jpg )
Bis 1720 waren die Einwohner zahlreicher geworden als vor dem Dreissigjährigen Krieg. Während in mittelalterlichen Wachstumsphasen noch Höfe neugegründet wurden, geschah dies im 17. Jahrhundert kaum noch. Aufgrund der Erbverhältnisse sorgten die zahlreichen überlebenden Kinder in den bäuerlichen wie in den landlosen Familien für ein Anwachsen der nichtbäuerlichen Schichten, da ein großer Teil dieser Kinder das Kirchspiel nicht verließ.
Der Anstieg der Bevölkerung endete um 1720 für fast ein halbes Jahrhundert. Das Wachstum war im Kirchspiel an die Grenze der Tragfähigkeit unter den ökonomischen und sozialen Bedingungen der Zeit gestoßen. Nach 1765 setzte eine erneute Bevölkerungszunahme ein, welche, durch die napoleonische Zeit nur kurz unterbrochen, über das Ende des Untersuchungszeitraums hinaus fortdauerte. Die Ursache dafür war eine veränderte wirtschaftliche Lage im Kirchspiel. Aufgrund einer modernisierten Landwirtschaft und des Ausbaus der Nebengewerbe erhöhte sich die ökonomische und soziale Tragfähigkeit innerhalb der sieben Dörfer. Während der Bestand an großbäuerlichen Höfen konstant blieb, stieg derjenige der kleinbäuerlichen an. Doch das Bevölkerungswachstum war stärker als diese Zunahme, und die sich dauernd vergrößernde Schicht der Landlosen gegenüber den Landbesitzenden führte zu einer Veränderung der Gesellschaft. Die nichtbäuerlichen Unterschichten wuchsen immer weiter, so daß im Laufe der Zeit aus einer fast ganz bäuerlichen eine überwiegend nichtbäuerliche Bevölkerung wurde.
Nicht nur die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen, sondern auch die kirchlichen und frühstaatlichen Verhältnisse veränderten sich in der frühen Neuzeit. Am Suderburger Beispiel lassen sich besonders gut die Möglichkeiten und Grenzen des Landeskirchentums auf der Ebene eines Kirchspiels zeigen.
Die Pastoren waren die Vertreter der lutherischen Kirche auf dem Lande. Sie waren strengen, sich im Laufe der Zeit dauernd weiter verschärfenden Anforderungen unterworfen. Die aufwendige Ausbildung führte dazu, daß der Beruf nur dem Bürgertum offenstand, welches die notwendigen finanziellen Mittel für und das Interesse an einem langwierigen Universitätsstudium hatte. Damit unterschieden sich die Pastoren von ihrer Gemeinde nicht nur durch ihre Bildung, sondern auch durch die soziale Herkunft. Pastoren waren privilegierte Außenseiter in der ländlichen Gesellschaft.
Die Distanz zwischen den Pastoren und ihren Gemeinden war vielleicht notwendig, damit die Pastoren die ambivalenten Ansprüche erfüllen konnten, die an sie gestellt wurden. Die Pastoren hatten Seelenhirten ihrer Gemeinde zu sein, das Wort Gottes zu predigen und die religiösen Riten zu vollziehen. Außerdem waren sie Grundherren einiger Bauern und Bezieher bäuerlicher Abgaben. Als Beamte der Landeskirche wurde ihre Tätigkeit von Seiten der Obrigkeit gesteuert, kontrolliert und instrumentalisiert.
Die Pastoren verfügten durch Predigt, Katechismusunterricht und Aufsicht über die Schulen über vielfältige Mittel, das Verhalten der ländlichen Bevölkerung zu beeinflussen. Aber falls sie nicht das Vertrauen ihrer Gemeinde erringen konnten, waren die Pastoren auch unter den Bedingungen des Absolutismus und des Landeskirchentums zur Wirkungslosigkeit verurteilt und mußten ihren Posten verlassen. Auch wenn es nicht so weit kam, gab es für die Kirchengemeinde viele Mittel, die Pastoren ihre Unzufriedenheit spüren zu lassen.
Zum kirchlichen Bereich sind auch die Küster und Lehrer zu zählen, die den kleinbäuerlichen Schichten angehörten. Die Schulen unterlagen der ständigen Aufsicht der Pastoren, und der Unterricht der Lehrer bestand hauptsächlich aus religiösen Inhalten, die durch die Katechismusunterweisungen der Pastoren ergänzt und vertieft wurden. In den Schulen wurde aber auch Lesen, Schreiben und Rechnen gelehrt. Nur Teile der Bevölkerung im Kirchspiel Suderburg beherrschten diese Sozialtechniken am Anfang des 19. Jahrhunderts. Daran war weniger die schulische Ausbildung schuld, aber die erlernten Fähigkeiten waren im alltäglichen Leben nicht erforderlich und wurden schnell wieder vergessen. Dies betraf besonders die Frauen, deren Ausbildung schon in der Schule schlechter war als diejenige der Männer. Erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden Lesen, Schreiben und Rechnen wichtiger. Aufgrund der höheren Wertschätzung des Unterrichts vergrößerten sich die Möglichkeiten der Pastoren, durch die Schulen Einfluß auf das Denken der Gemeindemitglieder zu nehmen.
Neben den kirchlichen wurden die frühmodernen staatlichen Strukturen immer bedeutsamer, wobei das Amt für die Landbevölkerung die wichtigste Behörde war. Es vereinigte sowohl Verwaltungs- als auch Gerichtsfunktionen in sich. Damit war es für die meisten Belange zuständig, bei denen die Bauern mit dem entstehenden Staat in Berührung kamen. Die Wirksamkeit dieser Behörde wurde in der frühen Neuzeit durch verschiedene administrative Maßnahmen und Reformen erhöht.
Gerade in großen Ämtern wie Bodenteich, zu dem das Kirchspiel Suderburg gehörte, wohnte der Amtmann von den meisten Dörfern zu weit entfernt, um als Vertreter des Territorialstaates präsent zu sein. Hier kam den Vögten eine besondere Bedeutung zu, die als eine Art Polizeibeamte und Gerichtsvollzieher dienten sowie die Ableistung von Diensten zu organisieren und Berichte zu liefern hatten. Über die meisten Vorkommnisse auf dem Lande wurde das Amt durch die Berichte und Einschätzungen der Vögte informiert, die auf diese Weise einen indirekten Einfluß auf die Entscheidungen der Amtmänner besaßen.
In Suderburg zählten die Vögte zu den Honoratioren und bezogen ein hohes Sozialprestige aus ihrem Amt. Ein festgelegter Ausbildungsgang, wie er etwa bei den Pastoren vorgeschrieben war, existierte nicht, sondern die Vögte wurden von früh auf durch ihre Väter angelernt, denn bei den meisten Fällen wurde das Amt gewissermaßen vererbt. Neben diesen Mitgliedern ansässiger Familien wurden zeitweise auswärtige Beamte nach Suderburg berufen, die an anderen Orten des Fürstentums schon eine bescheidene Karriere gemacht hatten. Teilweise blieben sie nur kurze Zeit, aber häufig war die Stelle als Vogt in Suderburg der Endpunkt ihrer Laufbahn.
Untergebene der Suderburger Vögte waren zwei Untervögte. Es handelte sich bei ihnen um Kleinbauern, die durch ihr Amt einen zusätzlichen Verdienst hatten. Sie leisteten nur Hilfsaufgaben wie z.B. Botendienste. In der zweiten Hälfte des 18. und der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden bevorzugt alte Soldaten und Invalide mit dem Amt betraut, so daß die Untervogtsstellen den Charakter von Gnadenstellen bekamen.
In die Administration eingebunden waren die Gemeinden, wobei jedes der sieben Dörfer des Kirchspiels Suderburg eine eigene Gemeinde bildete. Für das Selbstverständnis der Bauern spielten diese Institutionen eine kaum zu überschätzende Rolle. Das Verhältnis zwischen Obrigkeit und ländlichen Gemeinden war ambivalent, denn einerseits bediente die Regierung sich zwar der Gemeinden z.B. für das Aufbringen der Steuern und das Leisten von Diensten, andererseits aber wurde im allgemeinen in die internen Regelungen der Gemeinden nicht eingegriffen. Hier blieben genossenschaftliche Strukturen bestehen, die in anderen Bereichen durch die absolutistische Macht beseitigt worden waren. Die Möglichkeit der Gemeinden und der einzelnen Bauern, das Vorgehen der Beamten gerichtlich überprüfen zu lassen, begrenzte die Zahl der Willkürakte durch Beamte und trug wesentlich zur inneren Stabilität des Fürstentums Lüneburg bei.
Der entstehende Staat war für die Landbevölkerung außer durch seine Verordnungen und die lokalen Amtsträger vor allem durch die geforderten Steuern, Abgaben und Dienste gegenwärtig. Die Höfe wurden durch das im 17. Jahrhundert in den niedersächsischen Territorien herausgebildete Steuersystem, welches im wesentlichen auf einer Besteuerung der Bauernhöfe beruhte, immer stärker belastet. Dabei untergrub der entstehende Staat die Grundherrschaft, indem er eine Art Obergrundherrschaft über alle Höfe seines Territoriums beanspruchte. Dies ging im Kirchspiel Suderburg so weit, daß er z.T. die Rechte anderer Grundherren in Frage stellte und an sich zu ziehen versuchte. Durch Gesetze wurden die umfangreichen Rechte der Bauern an ihren Höfen, die Höhe der Abgaben und ihre Umwandlung in Geldzahlungen festgelegt. Aufgrund der im Kirchspiel Suderburg nachweisbaren Steigerung der landwirtschaftlichen Erträge und durch die Entwertung der in Geld festgesetzten Abgaben verloren die Lasten in der frühen Neuzeit für die Grundherren wie für die Bauern in einem schleichenden Prozeß der Entfeudalisierung an Bedeutung.
Die vielfältige Beeinflussung des Lebens und Denkens durch die Kirche und die stärkere frühstaatliche Durchdringung der Gesellschaft sind verschiedene Seiten eines Prozesses, den Gerhard Oestreich als Sozialdisziplinierung bezeichnet hat. Das Kirchspiel Suderburg wurde in der frühen Neuzeit auf verschiedenen Ebenen in eine komplexer werdende Welt einbezogen. Dies zeigte sich in der zunehmenden »Verstaatlichung« der Gesellschaft, der Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der größeren Bedeutung des Marktes, der stärkeren Differenzierung der sozialen Verhältnisse usw. Im Kirchspiel Suderburg formierte sich in Ansätzen die »moderne« Gesellschaft, der »moderne« Staat und die »moderne« kapitalistische Wirtschaftsweise, die das 19. und 20. Jahrhundert bestimmen sollten. Aber bis zum Ende des Untersuchungszeitraumes dominierten noch die traditionellen, vormodernen Züge. Zu einer Umwälzung der bestehenden Verhältnisse kam es erst nach 1830, als durch Ablösungsgesetze und Gemeinheitsteilungen das bäuerliche Volleigentum und damit eine neue Gesellschaftsordnung in der Lüneburger Heide entstand.
