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(vokus. volkskundlich-kulturwissenschaftliche schriften. heft 1, 1/2002. herausgeber: hamburger gesellschaft für volkskunde c/o institut für volkskunde)
Svenja
ZellLändlicher Siedlungsbau der 1920er Jahre.
Wie die kleinbürgerliche Idylle auch für Arbeiter erschwinglich wurde
Das Schlagwort »sozialer Wohnungsbau« evoziert heute Bilder von maßstabslosen Großwohnanlagen im Stile des Hamburger Stadtteils Steilshoop. Der Typus dieser Wohnform rekurriert zweifelsohne auf die städtischen Siedlungsanlagen der Vertreter des Neuen Bauens der 1920er Jahre. Dass diese aber eine - wenn auch sehr exponierte - Randerscheinung des staatlich geförderten Wohnungsbaus der Weimarer Republik sind, wird in der Forschung erst seit etwa zehn Jahren berücksichtigt.
Die wohnungspolitischen Leitbilder jener Weimarer Zeit jedoch, in der die bis heute bestehende gesetzliche Grundlage des staatlich geförderten Wohnungsbaus geschaffen wurde, stellen sich gänzlich anders dar: Das »Eigenheim auf grüner Scholle« war es, welches mehrheitlich gefordert und gefördert wurde. Das ist eine Ursache dafür, warum Deutschland bis heute zu den klassischen »Eigenheimländern« (neben z.B. England und Belgien) zählt.
Im Rahmen meiner Magisterarbeit zum ländlichen Siedlungs- und Landarbeiterwohnungsbau der 1920er Jahre im Landkreis Harburg bin ich diesen Spuren gefolgt. Auf meine Hauptquellengruppe, zahlreiche Bauakten sowie die Geschäftsunterlagen und Veröffentlichungen einer exemplarisch untersuchten Wohnungsbaugesellschaft, bin ich im Verlauf des DFG-Forschungsprojektes zum Wandel des ländlichen Bauens und Bauhandwerks von den 1890er bis in die 1920er Jahre im Landkreis Harburg, an dem ich als Studentin mitgearbeitet habe, gestoßen.
Ausgehend von einem interdisziplinären Ansatz zwischen Kunstgeschichte und Volkskunde stellten sich für mich die Fragen: Wie sieht die staatlich getragene und geförderte Architektur der 1920er Jahre auf dem Lande aus und was steht, im Sinne der politischen Ikonographie, »dahinter«; welche wohnungspolitischen Leitbilder wurden hier entwi ckelt und umgesetzt; welche Ideal- oder Wertvorstellungen wurden damit transportiert; und - schließlich - wie lebten die Menschen darin ?
Die Wohnungsbaupolitik der Weimarer Republik und ihre Grundlagen
Mit dem Preußischen Wohnungsgesetz von 1918 und ein Jahr später mit der Weimarer Reichsverfassung wurden die Grundlagen für den modernen »sozialen Wohnungsbau« im Deutschen Reich geschaffen. Die Weimarer Regierung versprach mit Artikel 155
»jedem Deutschen eine gesunde Wohnung und allen deutschen Familien, besonders den kinderreichen, eine ihren Bedürfnissen entsprechende Wohn- und Wirtschaftsheimstätte zu sichern«.1
Angesichts der eklatanten Wohnungsnot und des Wohnungselends nach dem Ersten Weltkrieg schien das Eingreifen des Staates in den vormals privatwirtschaftlich strukturierten Wohnungsmarkt unausweichlich, sollten negative soziale, wirtschaftliche und politische Folgen vermieden werden2. Aber die Wohnungsfrage entstand nicht erst ad hoc mit dem fundamentalen politischen Wandel 1918/19. Vielmehr wurden bereits um die Mitte des 19. Jahrhunderts erste Stimmen laut, die auf die schlechten Lebens- und Wohnverhältnisse der minderbemittelten Bevölkerungsschichten - namentlich der Arbeiter - aufmerksam machten. So fanden sich verschiedene (klein-)bürgerliche Kreise zusammen, die in einer breiten Reformbewegung aufgingen. Hierbei führte der Wandel vom Agrar- zum Industriestaat zahlreiche Reformer zu einem idealisierenden und romantisierenden Blick auf die Vergangenheit, der, auf eine Kurzformel gebracht, in Agrarromantik und Großstadtfeindlichkeit mündete3.
Die Idealisierung des Landlebens stand im Kontext von Forderungen nach der Rückkehr zur Natur, zur Einfachheit und zum Handwerk - als Kontrapunkt zum Maschinenzeitalter. Dem Landleben wurden Qualitäten zugeschrieben, die nach bürgerlichen Vorstellungen ein besseres, gesünderes Leben versprachen als jenes in den Städten. Maßgeblicher Einfluss kann hier den Bodenreformern unter Adolf Damaschke zugeschrieben werden. Ihnen gelang es, eine Heimstättenbewegung zu etablieren, die erstmals das wohnungspolitische Leitbild vom Wohnen im Einfamilienhaus mit Garten formulierte und forderte4.
Daneben traten die Wohnungsreformer, die in den bestehenden Verhältnissen eine Gefahr für das »Volkswohl« sahen. Dies könne sich in der Folge negativ auf die Wirtschafts- und Wehrkraft auswirken und führe zur »Entfremdung des Volkes vom Staat« und zur politischen Radikalisierung5. Dem sollte durch die Bindung des einzelnen an die eigene »Scholle« entgegengewirkt werden. Hierin deuten sich die während der gesamten zwanziger Jahre vorhandenen »volkserzieherischen Ziele«, die mit dem Wohnungsbau verbunden wurden, bereits an. Die Wohnungsreformer sprachen sich deutlich gegen die Mietskaserne und für den Flachbau aus. Durch die Schaffung abgeschlossener Kleinstwohnungen für jede Familie erhofften sie sich, positiv auf die sittlichen und hygienischen Verhältnisse einzuwirken.
Als im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts die enorme Bevölkerungsverschiebung vom Land in die Städte immer deutlicher wurde, erfuhren ferner die erstmals in der Mitte des 19. Jahrhunderts von Wilhelm Heinrich Riehl ausformulierten agrarromantischen und großstadtfeindlichen Gedanken eine Renaissance. Ganz dem Geiste der Romantik verpflichtet, erblickten Riehl und seine Nachfolger in der Großstadt »die Quelle und das Symbol allen gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Übels« und schrieben »dem Bauernstand die Rolle eines Korrektivs und eines Widerparts der Großstadt« zu6. Riehl zufolge hätten die »beharrenden Kräfte des deutschen Bauerntums« staatserhaltende Kraft, von der einzig die »innere Erfrischung und Verjüngung des Volkslebens« ausgehen könne7.
Vor diesem Hintergrund fiel die von dem niedersächsischen Dorfschullehrer, Schriftsteller und Journalisten Heinrich Sohnrey initiierte »Landfluchtbekämpfung« auf fruchtbaren Boden. Sohnrey sah in der Landbevölkerung den »Jungbrunnen« der »körperlichen, sittlichen und geistigen Kraft unseres Volkes«, der, einmal versiegt, dem »gesunden Staatswesen« die Grundlage entziehen würde8 - hier wird besonders das viele Theoretiker leitende Interesse an der Erhaltung des politischen Status quo deutlich.
Eine Ursache für die Landflucht sah Sohnrey in den schlechten Lebensverhältnissen der ländlichen Bevölkerung. Der Heimatschutzbewegung nahe stehend, wollte Sohnrey über die Wiederbelebung der »volkstümlichen« Lebensweise in den Bereichen des Brauchtums, der Kunst und Kultur deren identitätsstiftende Wirkung nutzen und so die ländliche Bevölkerung an ihre Heimat binden. Das wesentliche Mittel, um v.a. die Abwanderung der besitzlosen unterbäuerlichen Schichten einzudämmen, sah Sohnrey in der »Seßhaftmachung auf eigener Scholle«.
Die hier nur verkürzt angedeuteten Argumentationsstränge einiger weniger Reformer zeigen deutlich eine ideologisch motivierte Bevorzugung des Eigenheims und die Idealisierung des Landlebens.
Neben den geschilderten ideologischen Grundlagen und der katastrophalen Situation in den Städten kamen nach dem Ersten Weltkrieg für den ländlichen Bereich weitere Argumente zum Tragen, die ein staatliches Eingreifen auch im dortigen Siedlungswesen legitimierten.
Aufgrund der herrschenden Ernährungsnotlage nach dem Krieg versprach man sich durch eine verstärkte Reagrarisierung zum einen die er-
nährungswirtschaftliche Autarkie Deutschlands, zum anderen den mittelbaren Effekt, die städtischen Arbeits- und Wohnungsmärkte zu entlasten.
Die landwirtschaftliche Siedlung hat ihre Vorläufer und Grundlagen in der so genannten »inneren Kolonisation« der ostpreußischen Gebiete. In der Weimarer Republik erhielt die landwirtschaftliche Siedlungstätigkeit dann mit dem Reichssiedlungsgesetz von 1919 eine einheitliche Gesetzesgrundlage. Aufgrund von Finanzierungsschwierigkeiten und Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen dem Reich und Preußen konnte die primär landwirtschaftlichen Interessen dienende Siedlungstätigkeit aber nur einen vergleichsweise geringen Umfang erreichen9.
Für das ländliche Siedlungs- oder, treffender ausgedrückt, Wohnungswesen galten weitestgehend dieselben Bestimmungen, die auch das städtische Siedlungswesen regelten, denn neben der agrarischen Motivation galt es, die bereits von Sohnrey beklagten schlechten Lebens- und Wohnverhältnisse auf dem Lande zu verbessern.
Entwicklungsphasen des Wohnungswesens
Insgesamt kann das gemeinnützige Wohnungswesen der Weimarer Republik in drei Phasen differenziert werden, die von der jeweiligen wirtschaftlichen Situation und den entsprechenden rechtlichen Änderungen bestimmt waren10.
Von 1918/19-1924 bestimmte die Wohnungszwangswirtschaft das Wohnungswesen. Die in dieser Phase getroffene Sonderregelung für den Landarbeiterwohnungsbau ist von besonderer Bedeutung für das ländliche Siedlungswesen bis zur Weltwirtschaftskrise. Da gerade die Landarbeiter und die besitzlosen »kleinen Leute« zu der größten Gruppe der »Landflüchtigen« gehörten, brach sich die Erkenntnis Bahn, dass zwischen der Arbeitslosigkeit in den Städten und der Landflucht ein unmittelbarer Zusammenhang bestand. Es erfolgte 1921 der Erlass des Reichsarbeitsministeriums, der über die Hergabe zinsloser Tilgungsdarlehen aus Mitteln der »wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge« die explizite Förderung des Landarbeiterwohnungsbaus vorsah. Auch sollte hierdurch
» das Vorurteil vieler Erwerbsloser gegen eine Beschäftigung in der Landwirtschaft überwunden und eine Ablösung der ausländischen Arbeitskräfte durch Seßhaftmachung deutscher herbeigeführt werden, unter gleichzeitiger Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion«11.
In der zweiten Phase nach der Währungsstabilisierung 1923/24 konnte mit Einführung der Hauszinssteuer im Jahr 1924 erstmals ein wirksames Finanzierungsmodell gefunden werden12. Die Einnahmen flossen zu großen Teilen in Form öffentlicher Subventionen, den Hauszinssteuerhypotheken, der Neubautätigkeit zu. Die gemeinhin als Hauszinssteuerära bezeichnete Phase kann als Hochzeit für den Bausektor bezeichnet werden. Nicht nur die jährliche Neubauproduktion erreichte hier ihren Höhepunkt, überhaupt haben die über Hauszinssteuerhypotheken finanzierten Neubauten am gesamten Neubauvolumen der Weimarer Zeit einen Anteil von 75 bis 90%13.
Die dritte Phase nimmt mit der Weltwirtschaftskrise seit 1929/30 ihren Anfang und stand im Zeichen der Brüningschen Notverordnungspolitik. Diese sah ab 1931 den sukzessiven Abbau und späteren Wegfall der Hauszinssteuer vor14.
Die Situation in den Kreisen Winsen und Harburg
Nach dem Ersten Weltkrieg herrschte auch in den Kreisen Winsen und Harburg Wohnungsnot, deren Linderung erst in der Hauszinssteuerära nachhaltig einsetzte. Im Verwaltungsbericht des Kreises Winsen für die Jahre 1922/23 heißt es:
»Die im Jahre 1922 einsetzende Geldentwertung hat den Neubau von Wohnungen im hiesiegen Kreise vollkommen lahm gelegt. Hierdurch wurde die Wohnungsnot recht drückend«15.
Erst im Jahr 1926 trat »eine bedeutende Verbesserung des Wohnungsmarktes« ein16. Mit Ausbruch der Agrarkrise 1928 sowie der Weltwirtschaftskrise verschlechterte sich die Situation erneut. Das Zurückschrauben der öffentlichen Förderung auf der einen Seite sowie die steigende Zahl Wohnungssuchender auf der anderen Seite führte zum Wiederanstieg der Wohnungsnot17. Insbesondere die Arbeitslosigkeit der in den Kreisen Harburg und Winsen lebenden, aber ehemals in den industriellen Ballungszentren Harburg, Wilhelmsburg und Hamburg beschäftigten Arbeiter verschärfte die Situation. Da sie als »Auswärtige« häufig zuerst entlassen wurden, konnte aufgrund gesunkener Einkommen »ein Teil der bereitgestellten Neubauwohnungen von minderbemittelten Wohnungssuchenden wegen zu hoher Mieten nicht bezogen werden«18.
Es sind im wesentlichen zwei Ursachen, die den staatlich geförderten ländlichen Wohnungsbau in den Kreisen Harburg und Winsen erforderlich machten19. Zunächst ist die Agrarstruktur der Region zu nennen, die, bedingt durch das Anerbenrecht, hauptsächlich von mittelgroßen Betrieben bestimmt war, deren Bewirtschaftung nicht allein durch Mitarbeit der Familienmitglieder möglich war. Durchschnittlich verfügte jeder Betrieb über 1,6 fremde Arbeitskräfte20. Der Landarbeiterwohnungsbau musste hier einsetzen, da ein Grund für die Landflucht in den schlechten Lebens- und Wohnverhältnissen der Landarbeiter gesehen wurde. Auch weil es oftmals ausländische Arbeiter waren, die die frei gewordenen Stellen annahmen, war es im Hinblick auf die Arbeitsmarktlage ein vorrangiges Interesse, den Anteil ausländischer Arbeiter zu verringern21.
Der zweite wesentliche Umstand, der einen verstärkten Kleinwohnungsbau erforderlich machte, war die Auswirkung der strukturellen Veränderungen seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert. Durch die Nähe zur Großstadt entstanden in den dortigen Randbezirken ausgesprochene Arbeitergemeinden. Auch in den Zentralorten der Kreise stieg mit der Industrialisierung der Bedarf an Arbeitern und damit der Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten. Ähnlich verhielt es sich in einigen an den Eisenbahnstrecken gelegenen Orten, von denen viele seit den 1880er Jahren eine sprunghafte Bevölkerungszunahme verzeichneten.
Die »Werkzeuge der staatlichen Wohnungsreformpolitik«
Es bestanden verschiedene Möglichkeiten zur Verwirklichung des staatlich geförderten Wohnungsbaus. So konnten z.B. die Kreise selbst sowohl private als auch genossenschaftlich organisierte Bauvorhaben mittels günstiger Hypothekendarlehen unterstützen. Für den Landkreis Harburg ist als Träger des gemeinnützigen Wohnungsbaus an erster Stelle, die 1922 gegründete Wohnungsfürsorgegesellschaft (Wog.) »Niedersächsische Heimstätte GmbH« zu nennen.
Das Preußische Wohnungsgesetz von 1918 sah die Gründung von Wohnungsbaugesellschaften für jede Provinz vor und stellte eine erhebliche Summe zur Beteiligung an ihrem Stammkapital zur Verfügung. Innerhalb dieser gemeinnützigen und nach privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten arbeitenden Gesellschaften, waren es primär die Wog., denen die technische und finanzielle Betreuung der Bauvorhaben oblag. Als Bauherr traten sie selbst nur selten auf, dies waren vielmehr Genossenschaften und auch private Bauherren.
Die technische Betreuung umfasste in erster Linie die Bearbeitung und Erstellung von Bau- und Siedlungsplänen in Form von »Musterentwürfen« sowie die Bauberatung. Bei der Erstellung der Musterentwürfe seien die »sehr verschiedenen örtlichen Bausitten« zu berücksichtigen und die Entwürfe an »gute alte Vorbilder« anzulehnen, so dass die Lösungen »der guten heimatlichen Bauweise entsprechen und doch gleichzeitig neuzeitlichen Anschauungen [...] Rechnung tragen«22. Im finanziellen Bereich war neben der Vergabe der Hauszinssteuerhypotheken die Vergabe der Mittel für den Landarbeiterwohnungsbau das zweite Arbeitsfeld.
Die Wog. wurden vom zuständigen Ministerium als die »wirtschaftlichen Werkzeuge zur Förderung und Durchsetzung der staatlichen Wohnungsreformpolitik« bezeichnet und wurden ins Leben gerufen, »in der Absicht und mit dem Ziele von Staats wegen einen Einfluss auf die Gestaltung der Wohnungsverhältnisse im Sinne einer Wohnungsreform auszuüben«23. Sie wurden also staatlicherseits und nach eigenem Bekunden als die »Organe der staatlichen Wohnungspolitik« begriffen, weshalb die Analyse ihrer Tätigkeit im Ganzen Hinweise auf das staatliche Verständnis von Wohnungspolitik zu geben vermag. Auch kann der Niedersächsischen Heimstätte maßgeblicher Einfluss auf die Gebäude zugesprochen werden, da die Finanzierung mit Hilfe der Heimstätte zwingend an die Verwendung der Musterentwürfe gebunden war.
Die Tätigkeit der Niedersächsischen Heimstätte
Bis 1932 betreute die Niedersächsische Heimstätte in der Provinz Hannover 13.151 Wohnungen24. Davon waren 44% Landarbeiterwohnungen, die aus Mitteln der wertschaffenden Erwerbslosenfürsorge finanziert wurden; die übrigen Bauvorhaben wurden zum größten Teil über Hauszinssteuerhypotheken finanziert.
Das Verhältnis von Eigenheimen zu Mietwohnungen fällt zugunsten der Eigenheime aus. Durchschnittlich waren 80% aller betreuten Wohnungen Eigenheime. Betrachtet man die Landarbeiterwohnungen gesondert, war hier das Verhältnis von Eigenheimen zu Mietwohnungen mit 90% für die Eigenheime sogar noch höher. Auch lässt sich feststellen, dass die Landarbeiterwohnungen hauptsächlich in Einzelsiedlung errichtet wurden, wohingegen die über Hauszinssteuermittel finanzierten Gebäude überwiegend in geschlossenen Siedlungen mit mehr als 10 Wohnungen errichtet wurden. Da auch die Größe der Ortschaften, in denen die Heimstätte tätig war, angegeben ist, zeigt sich, dass die Niedersächsische Heimstätte mit deutlicher Mehrheit in Ortschaften unter 2.000 Einwohnern Bauvorhaben betreute25.
Aus der praktischen Tätigkeit lässt sich die eindeutige Bevorzugung des Eigenheims ablesen, wie auch die Tendenz, dass die Niedersächsische Heimstätte hauptsächlich auf dem Lande tätig geworden ist.
Leider sind in den Geschäftsberichten die Angaben für einzelne Kreise und Regierungsbezirke nur teilweise vorhanden, so dass mit Sicherheit für den Landkreis Harburg nur 154 Landarbeiterwohnungen nachgewiesen werden können, die von der Niedersächsischen Heimstätte betreut wurden, und vermutlich noch einmal so viele Gebäude, die über Hauszinssteuerhypotheken finanziert wurden.
Im folgenden sei exemplarisch ein Siedlungsprojekt der Niedersächsischen Heimstätte im Landkreis Harburg vorgestellt26 und der Landarbeiterwohnungsbau analysiert.
Die Siedlung in Stelle - »Klein Moskau«.
Stelle gehörte zu jenen Ortschaften, die an der 1846 eröffneten Eisenbahnlinie Hannover-Harburg lagen und über einen Bahnhof verfügten. Zwischen 1848 und 1925 wuchs die Zahl der Einwohner von nur 648 auf 1525 an, so dass Stelle in den zwanziger Jahren der viertgrößte Ort der Kreise Winsen und Harburg war (ohne die Städte Harburg und Wilhelmsburg).
Im Jahr 1928 gründete sich die gemeinnützige Baugenossenschaft Stelle-Maschen, die, laut Winsener Nachrichten, »zur Behebung der Wohnungsnot« gebildet wurde und sich zur Aufgabe gemacht hatte, »für die minderbemittelte Bevölkerung gesunde und billige ausreichende Wohnungen zu schaffen«27. Einem Schreiben der Niedersächsischen Heimstätte an den Regierungspräsidenten in Lüneburg ist zu entnehmen, dass die Heimstätte
»dieses Bauvorhaben von vornherein ganz besonders gefördert [hat], weil hier Gelegenheit geboten war, durch Anlegung einer planmässigen Siedlung einerseits etwas Mustergültiges zu schaffen, andererseits mit dazu beigetragen werden konnte, eine Sesshaftmachung von grosstädtischen Arbeitern auf dem Lande zu verwirklichen«, ferner könne die Siedlung als »wahre Mustersiedlung angesehen werden«28.
Unter der Geschäftsführung des Sozialdemokraten und Geschäftsführers des Kleinbauernbundes Kurt Gellert fanden sich zunächst vierzig »Baulustige« zusammen, die über einen monatlichen Beitrag erste Genossenschaftsanteile zeichneten. Fast alle Genossen waren bereits in Stelle ansässig, lebten aber mit ihren Familien in notdürftig umgebauten niederdeutschen Fachhallenhäusern zur Miete, zumeist mit mehreren Parteien. Viele von ihnen waren als Arbeiter bei der Eisenbahn, arbeiteten in einer der Steller Geflügelmästereien oder waren als Arbeiter in Wilhelmsburg, Harburg, teilweise sogar Lüneburg und Hamburg beschäftigt. Daneben waren auch einige Post- oder Bahnangestellte und kleine Beamte sowie Handwerker Mitglieder der Genossenschaft. Angesichts der wirtschaftlichen Lage am Ende der zwanziger Jahre war die Finanzierung der Anteile für viele Genossen, gerade für die nicht fest angestellten Arbeiter, mit erheblichen Entbehrungen verbunden. Kaufanwartschaftsverträge für die zunächst im Eigentum der Genossen schaft verbliebenen »Erwerbshäuser« wurden daher erst nach dem Zweiten Weltkrieg abgeschlossen29.
Da die meisten der Bewohner der Siedlung Sozialdemokraten waren, ebenso wie der bereits genannte Geschäftsführer Gellert, bürgerte sich im Volksmund für die Siedlung die Bezeichnung »Klein Moskau« ein30.
Die ab 1929 errichtete Siedlung mit insgesamt 26 Einzelwohnhäusern war die erste geschlossene Flächenbebauung in Stelle und kann noch heute als solche erkannt werden, da hier keine Ortserweiterung erfolgte. Von Maschen kommend sind die gleichsam wie an einer Schnur aufgereihten Gebäude noch eindrucksvoll zu erleben. Die Formensprache der einzelnen Gebäude wie der gesamten Siedlungsanlage hat ein traditionalistisches Gepräge. Die Planung erinnert mit der Eingangssituation im Norden, der alleeartigen Bepflanzung und der kleinen Platzanlage an die Formensprache des Barock. Zur Ausführung gelangten diese Details jedoch nicht. Die giebelständigen Wohngebäude sind an einfachen ländlichen Bauformen orientiert. Augenfällig ist v.a. die Uniformität der Siedlung: Die beinahe durchgehend einheitlichen Gebäude sind sämtlich von denselben Gartenzäunen zur Straße hin abgegrenzt gewesen.
Die Ausstattung der Häuser kann gemessen an den damaligen Verhältnissen als sehr modern bezeichnet werden. So verfügte bereits jedes Gebäude über einen Strom- und einen Wasseranschluss. Die Wohnfläche betrug inklusive Dachgeschoss um die 70qm, was im Vergleich zu den offiziellen Minimalforderungen einer »Kleinstwohnung«, die bei 35-55qm lagen, recht viel war. Im Dachgeschoss befanden sich zwei Kammern zur geschlechtergetrennten Unterbringung der Kinder, womit eine der wesentlichen Forderungen der Wohnungsreformer erfüllt wurde. Neben der Küche standen im Erdgeschoss zwei Zimmer zur Verfügung, von denen eines als Elternschlafzimmer genutzt wurde und das andere, größere Zimmer zumeist als »gute Stube« fungierte. Mit der Einrichtung einer guten Stube, die meistens nur zu besonderen Anlässen und Feiertagen genutzt wurde, sind auf dem Lande aus dem Bürgertum tradierte Wohnformen übernommen worden. Es spiegelt sich hierin ein auch bei der Arbeiterschicht vorhandenes Repräsentationsbedürfnis wider, das um so stärker gewesen sein muss, bedenkt man die begrenzte zur Verfügung stehende Fläche.
Das eigentliche »Leben«, also kochen, essen, waschen und wohnen, spielte sich in der 11qm großen Küche ab. Die Nutzung der Küche als Wohnküche ist ein typisches Merkmal für das (städtische) Wohnen der Unterschichten seit dem 19. Jahrhundert, entsprach aber nicht den zeitgenössischen Anforderungen an eine »gute und gesunde« Wohnung. Die Wohnungsreformer strebten nach einer Trennung der Wohn- und Wirtschaftsfunktionen der einzelnen Räume, d.h. die Küche sollte als »Werkraum« dienen und ein weiterer Raum zum »reinen« Wohnen genutzt werden31. In der Anordnung der Räume war dies von seiten der Niedersächsischen Heimstätte zwar vorgesehen, die Bewohner aber nutzten die Räume nach ihren eigenen Vorstellungen. Die erzieherischen Ansprüche müssen zumindest in diesem Punkt als gescheitert angesehen werden.
Dass sich der Abort bereits im Hause bzw. im rückwärtigen Anbau befand, kann als fortschrittlich angesehen werden, obwohl ein eigens der Körperhygiene vorbehaltener Raum noch fehlte. In diesem Anbau war auch der kleine Wirtschaftsteil untergebracht, in dem ein bis zwei Schweine und einige Hühner Platz fanden. Die an jedes Gebäude angrenzende Gartenfläche von 1.100qm wurde für den Obst- und Gemüseanbau genutzt. Nach Aussagen der Bewohner jedoch, war die »Selbstversorgung« z.B. eines Vierpersonenhaushaltes allein über die hier angebotene Landzulage nicht möglich, - selbst wenn die Zeitgenossen bereits 400 qm Gartenfläche als ausreichend ansahen, sogar einen Fünfpersonenhaushalt mit »gesamter Grünnahrung und Tierproduktion« zu versorgen32.
Mit der Siedlung in Stelle konnte einer der Beweggründe des staatlich geförderten Wohnungsbaus auf dem Land verwirklicht werden: Es erfolgte die Sesshaftmachung von Arbeitern auf »eigener Scholle«. Positiv ist hier hervorzuheben, dass in diesem Fall tatsächlich Arbeiter der unteren Einkommensschichten von den Fördermaßnahmen, wenn auch unter großen Entbehrungen, profitieren konnten, und dass ihnen damit ein nach den Forderungen der Wohnungsreformer angemessener Wohnstandard ermöglicht wurde.
Abschließend ist aber auch zu bemerken, dass insgesamt bei der Siedlung in kleinem Maßstab eine egalisierende Formierung der »Massen« zu beobachten ist. Mit dem Eigenheim wurde den Arbeitern ein an kleinbürgerlichen Werten orientiertes Wohnen ermöglicht. Es wurde von den Bewohnern bis in das letzte Detail aufgenommen, was in dieser Konsequenz nicht den Vorstellungen der Planer entsprach.
Der Landarbeiterwohnungsbau
Da für die Förderung von Landarbeiterwohnungen bzw. Landarbeitereigenheimen Mittel aus der produktiven Erwerbslosenfürsorge zur Verfügung standen, mussten die Landarbeiter hierfür zunächst über die Landwirtschaftskammer einen Antrag bei dem Niedersächsischen Landesarbeitsamt stellen33. Um eine Genehmigung zu erhalten, waren verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Der Antragsteller musste seine dauerhafte Beschäftigung in der Landwirtschaft nachweisen, er hatte verheiratet zu sein und eine »Verpflichtungserklärung« zu unterschreiben, worin es hieß, dass die »Wohnung auf die Dauer von 50 Jahren nur von deutschstämmigen Landarbeiterfamilien bewohnt« werde34.
Die Stellungnahmen der zuständigen Ämter geben Aufschluss über die Situation im Landkreis und über die Motivation, Landarbeiterwohnungen zu fördern. Das Kreiswohlfahrtsamt hat z.B. zum Antrag eines Landarbeiters aus Halvesbostel bemerkt:
»Es herrscht im Landkreis Harburg ein Mangel an bodenständigen Landarbeitern. Deswegen ist es zu begrüßen, daß die Landarbeiter jetzt die Möglichkeit haben, sesshaft zu werden.« 35
In demselben Fall bittet der Landrat den Gemeindevorsteher sogar, »auch andere Landarbeiter auf die Möglichkeit zu verweisen, infolge der billigen
Zuschüsse bauen zu können«36. Der Kreisarbeitsnachweis des Kreises Winsen bemerkt zu einem Antragsteller aus Stelle, da der genannte
»zurzeit in einer feuchten Wohnung untergebracht ist [...] ist der Neubau erforderlich. Außerdem ist die Sesshaftmachung landwirtschaftlicher Arbeiter erwünscht«37 .
Bestanden von seiten der Arbeitsämter keine Bedenken, übernahm die Niedersächsische Heimstätte alle weiteren Angelegenheiten. Die Höhe des zu gewährenden Darlehens bemaß sich nach den Quadratmetern des projektierten Bauvorhabens. Die Höchstförderungssätze mit Zusatzdarlehen deckten bis zu 90% der Gesamtkosten, in der Regel belief sich das Darlehen jedoch nur auf ungefähr 60% der Kosten. Die Antragsteller verfügten zumeist über gewisses Eigenkapital, einige sogar über Eigenland, wie aus den Anträgen hervorgeht. Die Förderung richtete sich nach dem vom Landarbeiter einzureichenden Bauplan. Dieser hatte bestimmten Mindestanforderungen zu entsprechen, die bei der Wahl eines Musterentwurfes der Niedersächsischen Heimstätte erfüllt waren. Reichte der Landarbeiter dagegen einen nicht von der Heimstätte erstellten Bauplan ein, kam es durchaus vor, dass die Heimstätte diesen ablehnte und statt dessen dem Antragsteller die Verwendung eines ihrer Musterentwürfe nahe legte38. Hier wird der z.T. maßgebliche gestalterische Einfluss, aber auch die erzieherischen Ansprüche der Niedersächsischen Heimstätte deutlich.
Interessanterweise hat sich bei der Analyse der Bauzeichnungen ergeben, dass viele der Landarbeiter einen an die Grundrissform des niederdeutschen Fachhallenhauses angelehnten Musterentwurf ausgewählt haben. Das ehemalige Flett erfuhr zwar eine räumliche Differenzierung in Küche und Flur, die typische Verbindung von Wohnen und Wirtschaften unter durchgehender Traufe blieb jedoch bestehen. Das Bestreben der Niedersächsischen Heimstätte, sich an örtlichen Bausitten und guten alten Vorbildern zu orientieren, scheint hier erfüllt, gleichwohl die äußere Gestalt der Häuser mit ihrer massiven Ausführung lediglich durch die Anordnung der Fenster- und Türöffnungen an das historische Vorbild erinnert.
Daneben treten aber eine Reihe von Haustypen, die nicht an der lokalen Hauslandschaft orientiert sind. So z.B. Gebäude, bei denen eine Trennung von Wohnen und Wirtschaften besteht, indem an das eigenständige Wohnhaus ein niedrigerer Wirtschaftsteil entweder quer oder verlängernd angebaut ist. Da letztgenannte insgesamt einen größeren Anteil als die am niederdeutschen Fachhallenhaus orientierten Wohngebäude haben, musste der Vorsatz, die örtlichen Traditionen fortzusetzen, letztlich nur ein solcher bleiben. Auch ist hierbei bemerkenswert, dass ein gutes Drittel dieser Gebäude sich von Außen als reine Wohnhäuser darstellten, d.h. der Wirtschaftsteil war straßenseitig nicht erkennbar. Dies mag darauf hindeuten, dass von Seiten der Landarbeiter ein Bedürfnis bestand, sich architektonisch von ihrem Stand zu distanzieren.
Abschließend muss hier festgestellt werden, dass letztlich diejenigen von den staatlichen Förderungsmaßnahmen profitierten, die ohnehin über ein gewisses Eigenkapital verfügten, so dass ähnlich wie in den Städten, eigentlich am Bedarf vorbei gebaut wurde. Gerade in Gebieten, in denen das Anerbenrecht vorherrschte, wie in den Kreisen Winsen und Harburg, waren es oftmals nachgeborene Bauernsöhne, die sich so den Bau der eigenen kleinen Hofstelle finanzieren konnten.
Fazit
Die Tätigkeit der Heimstätte im Ganzen, wie auch die Einzelbeispiele vermitteln eine konservative, von kleinbürgerlichen Werten geprägte Vorstellung von Wohnungsreform, bei der deutlich, die ideologischen Grundlagen der sich seit dem 19. Jahrhundert Bahn brechenden Reformbestrebungen zu spüren sind. Offenbar wurde die Eigenheimideologie, gepaart mit agrarromantischen Tendenzen, auch staatlicherseits getragen und ruhte auf einem breiten Konsens.
Es zeigt sich die bewusste Förderung kleinfamilialer Strukturen, die die Familie per se als kleinste gesellschaftliche Einheit festigte. Auch wurde mit der nun ebenso minderbemittelten Schichten ermöglichten Schaffung von Eigentum, die Vorstellung vom gesellschaftlichen Aufstieg durch Besitz weitergetragen.
Kurzum: Die Umsetzung der staatlichen Wohnungspolitik zeigt deutlich den Versuch, kleinbürgerliche Wohnkultur auf die breite »Masse« der Arbeiterschaft zu übertragen.
Dies vermag ein neues Licht auf die Wohnungsbaupolitik der Weimarer Republik zu werfen, die bisher vornehmlich vor dem Hintergrund der Leistungen des Neuen Bauens betrachtet wurde. Diese sollen damit keinesfalls geschmälert werden, aber die lange gültige Formel »Sozialdemokratie gleich Neues Bauen« kann nur für Teilbereiche gelten. Vielmehr zeigt das hier im Zentrum gerückte Beispiel den quantitativen Umfang und den maßgeblichen Einfluss der traditionalistischen Strömungen in den zwanziger Jahren.
Die Bedeutung des Eigenheims innerhalb der Gesamtbauleistung der Weimarer Republik ist eine größere, als dies bislang im Bewusstsein der Forschung stand. Auch die lange vorherrschende Konzentration auf die städtischen Ballungszentren ist nicht gerechtfertigt, da das ländliche Sied-lungswesen der Weimarer Zeit nicht nur quantitativ als gleichwertig zum städtischen anzusehen ist, auch qualitativ sind hier bemerkenswerte Leis-tungen festzustellen.1 Zit. nach Hans-Günther Pergande, u.Mitarb.v. Jürgen Pergande: Die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Wohnungswesens und des Städtebaus. In: Deutsche Bau- und Bodenbank Aktiengesellschaft 1923-73. 50 Jahre im Dienste der Bau- und Wohnungswirtschaft. o.O., o.J., S.59.
2Die Zahl der fehlenden Wohnungen wurde auf ungefähr 800.000 beziffert. Die Gründe hierfür liegen in der nicht existierenden Neubauproduktion während der Kriegs jahre. Verschärft wurde die Situation zusätzlich, da die Demobilisierung des Heeres, der nachkriegstypische Anstieg von Eheschließungen und Haushaltsneugründungen sowie der Flüchtlingsstrom eine gesteigerte Wohnungsnachfrage erwarten ließ. Vgl. Michael Ruck: Die öffentliche Wohnungsbaufinanzierung in der Weimarer Republik. Zielsetzungen, Ergebnisse, Probleme. In: Axel Schildt / Arnold Sywottek (Hg.): Massenwohnung und Eigenheim. Wohnungsbau und Wohnen in der Großstadt seit dem Ersten Weltkrieg. Frankfurt a.M. 1988, S.150-200, hier S.150.
3Vgl. Klaus Bergmann: Agrarromantik und Großstadtfeindschaft. Meisenheim am Glan 1970 (=Marburger Abhandlungen zur politischen Wissenschaft, 20).
4Vgl. Maureen Roycroft Sommer: Bodenreform im Kaiserreich und in der Weimarer Republik. In: Wolfgang Hofmann / Gerd Kuhn (Hg.): Wohnungspolitik und Städtebau 1900-1930. Berlin 1993, S.67-88 (=Arbeitshefte des Institutes für Stadt- und Regionalforschung, Technische Uni Berlin, 48).
5Vgl. Hirtsiefer: Die Wohnungswirtschaft in Preußen. Eberswalde 1929, S.18f. Mit der politischen Radikalisierung war die sozialdemokratische Bewegung angesprochen, die gerade in den Elendsquartieren der Arbeiter regen Zulauf fand. Es wird hier ein Paradoxon deutlich: Die Vorschläge, die ursprünglich gegen die Sozialdemokratie ersonnen wurden, konnten letztlich erst durch sie umgesetzt werden.
6Bergmann, Agrarromantik (Anm.3), S.38.
9Zwischen 1919 und 1932 sind in der Provinz Hannover von der 1915 gegründeten Hannoverschen Siedlungsgesellschaft, deren vornehmliche Aufgabe in der Kultivierung von Ödländereien bestand, 2.833 Neusiedlerstellen geschaffen worden. Vgl. Gerhard Zeller: Rechtsgeschichte der ländlichen Siedlung. Mönchengladbach 1975, S.555 (=Schriftenreihe des Instituts für Landwirtschaftsrecht der Universität Göttingen, 12).
10Vgl. Gert Kähler (Hg.): Geschichte des Wohnens. Bd.4. - 1918-1945: Reform, Reaktion, Zerstörung. Stuttgart 1996.
11Alfred Körner: Landarbeiterwohnungen. In: Gerhard Albrecht u.a. (Hg.): Handwörterbuch des Wohnungswesens. Jena 1930, S.473-481, hier S.477.
12Die Hauszinssteuer sah eine steuerliche Abgabe für alle vor 1918 errichteten Wohngebäude vor, da den Althausbesitzern durch die Inflation und dir damit verbundene Hypothekenabwertung erhebliche wirtschaftliche Vorteile erwachsen waren, die so ausgeglichen werden sollten.
13Pergande, Gesetzgebung (Anm. 1), S.89.
14Umfassend hierzu: Tilman Harlander / Katrin Hater / Franz Meiers: Siedeln in der Not. Umbruch von Wohnungspolitik und Siedlungsbau am Ende der Weimarer Republik. Hamburg 1988 (= Stadt, Planung, Geschichte, 10).
15Kreisarchiv Harburg, K11-14.
17Zumindest für den Kreis Harburg kann der Höchststand der Wohnungssuchenden für das Jahr 1923 mit 527 angegeben werden, leider fehlen die entsprechenden Angaben für den Kreis Winsen. Vgl. Dirk Stegmann (Hg.): Der Landkreis Harburg 1918-1945. Gesellschaft und Politik in Demokratie und nationalsozialistischer Diktatur. Hamburg 1994, S.116ff (=Schriften zur Volkskunde und Geschichte des Landkreises Harburg,4).
18Verwaltungsbericht Kreis Harburg 1930, S.7. Kreisarchiv Harburg, K 18-12.
19Da die bisherige Historiographie des staatlich geförderten Wohnungsbaus der zwanziger Jahre fast ausschließlich die Situation in den Städten thematisiert hat, wird hier der Blick auf den ländlichen resp. halbländlichen Bereich beschränkt, weshalb die Situation in der Stadt Harburg sowie in Wilhelmsburg unberücksichtigt bleibt.
20Für das Jahr 1928 sind im Regierungsbezirk Lüneburg immerhin noch knapp 3.000 ausländische Arbeiter verzeichnet. Stegmann, Landkreis (Anm.17), S.43.
21Hans-Albrecht Neumann: Ländliche Siedlung in der Provinz Hannover nach dem Weltkriege. Göttingen 1930, S.83.
22Niedersächsische Heimstätte, Provinzielle Wohnungsfürsorgegesellschaft m.b.H., Hannover. Geschäftsbericht über das fünfte Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1926, S.11.
23Zit. nach Walter Pauly: Wohnungsfürsorgegesellschaften. In: Gerhard Albrecht u.a. (Hg), Handwörterbuch (Anm.11), S.802-808, hier S.805.
24Diese wie auch alle folgenden statistischen Angaben hat die Verfasserin den jeweiligen Geschäftsberichten der Niedersächsische Heimstätte entnommen und selbst ins Verhältnis gesetzt. Das Jahr 1933 wird nicht berücksichtigt, da durch die Machtergreifung der Nationalsozialisten die Tätigkeit der Niedersächsische Heimstätte bereits erheblich beeinflusst war und hier die Zeit der zwanziger Jahre im Zentrum des Interesses steht.
25So heißt es in der Fünfjahresschrift der Niedersächsischen Heimstätte, dass die Wog »Trägerin des Gedankens einer stärkeren Besiedlung des platten Landes« seien. Niedersächsische Heimstätte GmbH. Wohnungsfürsorgegesellschaft und Bauberatungsstelle für die Provinz Hannover 1923-1927. Fünf Jahre Heimstättenarbeit in der Provinz Hannover. Düsseldorf o.J., S.85.
26Weiterhin hat die Niedersächsische Heimstätte bei der Planung und dem Bau der Eisenbahnersiedlung in Buchholz (Baubeginn 1921) und der ebenfalls dort gelegenen Siedlung «Waldfrieden« mitgewirkt (Baubeginn 1927). In Winsen (Stadt) betreute sie die Baugenossenschaft Winsen-Borstel, ferner zeichnete sie bei dem Großsiedlungsprojekt Neugraben (Baubeginn 1930) für die Erstellung des gesamten Bebauungsplanes wie der verschiedenen Haustypen verantwortlich.
27Winsener Nachrichten, Nr.54, 3.Juli 1928.
28Schreiben der Niedersächsische Heimstätte an den Regierungspräsidenten in Lüne burg, vom 27.11.1929. Kreisarchiv Harburg, K 81-6.
30Die Quellenlage zur Baugenossenschaft Stelle-Maschen kann als äußerst dürftig bezeichnet werden. Neben den Bauakten sind kaum weitere schriftliche Unterlagen vorhanden. Deshalb beruhen die Aussagen zum sozialhistorischen Zusammenhang auf mehreren Interviews der Verfasserin mit der zweiten Bewohnergeneration, die als Kinder mit ihren Eltern in die Siedlung zogen.
31Vgl. Hirtsiefer, Wohnungswirtschaft (Anm.5), S.480f.
32Migge Leberecht zit nach Thomas Hafner: Eigenheim und Kleinsiedlung. In: Gert Kähler (Hg.): Geschichte des Wohnens. Bd. 4. 1918-1945: Reform, Reaktion, Zerstörung, Stuttgart 1996, S.557-598, hier S.572.
33Neben Landarbeitern konnten auch Forstarbeiter oder Gutshandwerker eine Förderung beantragen.
34Kreisarchiv Harburg, Wo VII.
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